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Asbest


Der Sachverständige Peter Berner hat im April 2018 die Sachkunde für Abbruch und Sanierungsarbeiten an Asbestzementprodukte und am schwach gebundenen Asbestprodukte mit Erfolg bestanden.

Mit dieser Ausbildung kann er als Sachkundiger nach TRGS 519 die Aufsicht und Koordination bei Asbestarbeiten für gewerbliche- sowie für private Kunden übernehmen.


Wer darf Asbest entfernen?

Entfernen darf es jeder der eine entsprechende ärztliche Untersuchung und Einweisung durch einen Sachkundigen bekommen hat. Wenn Asbest entfernt oder bearbeitet wird, muss zwangsläufig ein Sachkundiger für Asbest vor Ort sein. Dies gilt im privaten wie auch im gewerblichen Bereich. Viele größere Firmen haben einen eigenen Sachkundigen, der alle 6 Jahre neu zertifiziert werden muss.
Im privaten Bereich oder für Firmen die Asbestarbeiten nur selten durchführen empfiehlt es sich, einen außenstehenden Sachkundigen für die kurze Dauer der Arbeiten zu bezahlen.


Asbest – was ist das?
Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe von faserförmigen Mineralien.
Auf Grund seiner vielseitigen Eigenschaften, wie z.B.

  • Hitzebeständigkeit, beständig gegen Korrosion, Säuren und Laugen
  • schlechte elektrische- und Wärmeleitfähigkeit

wurde Asbest in zahlreichen Anwendungsbereichen eingesetzt.
Man unterscheidet zwischen schwach gebundenen (leichter) und fest gebundenen (schwere) Faserprodukten.

Asbest wurde zur Isolation, zum Feuerschutz, als Dichtungsmaterial, zur Filtration, als Bremsbelag, als Füll- und Dämmstoff und zur Herstellung von Asbestzement wie z.B. Eternitplatten verwendet.


Was macht Asbest so gefährlich?

  • Asbest ist sehr schwer zu erkennen
  • Asbestfasern sind in der Luft nicht sichtbar
  • Es gibt keine Warnreaktion des Körpers
  • Ausbruch der Asbestose erst nach vielen Jahren bis Jahrzehnten
  • das Risiko einer Erkrankung steigt mit der Dauer und Exposition der Belastung.
  • Aufgrund der langen Reaktionszeiten zwischen Exposition und Erkrankung sind Kinder stärker gefährdet als Senioren.
  • Raucher sind bei gleicher Exposition stärker gefährdet als Nichtraucher.
    Für das Auge unsichtbare Asbestfasern gelangen durch das Einatmen sehr leicht in die Lunge. Das besonders, weil sie so klein und dünn sind. Im Gegensatz zu Mineralfasern die im Durchschnitt, also quer brechen, teilen sich die Asbestfasern in der Länge. Wenn man bedenkt, dass die Asbestfasern zudem noch dünner sind als ein menschliches Haar (es passen ca. 20 Fasern nebeneinander darauf) und diese sich dann noch in der Länge zerteilen, ist das besonders einprägsam.

Asbestfasern in Asbestzementprodukten sind relativ fest eingebunden. Wenn diese aber bereits beschädigt sind wie z.B. bei verwitterten Dächern, oder wenn Bodenbeläge rausgerissen werden und zerbrechen, können die Fasern in die Lunge gelangen.


Herstellungs- und Verwendungsverbot
Das Herstellen, sanieren, beschichten und das Verwenden von Asbesterzeugnissen ist seit
1995 in Deutschland verboten.
2002 wurden sämtliche asbesthaltigen Abfälle zu gefährlichen Abfällen erklärt.
2005 wurde Asbest im übrigen Europa verboten.
2018 soll es in Kanada verboten werden.
In Russland und in China ist es noch immer in vollem Umfang erlaubt.


Wie sieht Asbest aus und woran kann ich Asbestprodukte erkennen?
Um Asbesthaltige Werkstoffe zu erkennen, erfordert es ein umfangreiches Wissen über Baustoffe, ihre Zusammensetzung und die Produktionszeiträume, in denen Asbest in der Herstellung der jeweiligen Produkte verwendet wurde. In der Luft, auch bei Gegenlicht, ist Asbest nicht sichtbar. Staub hingegen kann man gut erkennen. Aufgrund der großen Mengen Asbest, die in Deutschland verarbeitet wurden, sind Asbestfasern ubiquitär in geringen Faserkonzentrationen nachweisbar.

  • Man kann am Alter des in Verdacht stehenden Materials bereits erste Hinweise erhalten.
  • Vor 1980 verarbeitete Welldächer oder Fassadenplatten sind meist aus Asbest.
  • An Stempeln im Material wie NT= neue Technologie oder AF = Asbestfrei kann man weitere Rückschlüsse ziehen.
  • Unbeschichteter oder unlackierter Asbest ist meist von heller, weißgrauer / blaugrauer / braungrauer oder auch bläulicher Farbe.
  • Schwach gebundener Asbest ist relativ weich. Wenn es gebrochen wird, kann man die faserige Struktur meistens gut erkennen.
  • Bei Heizungen oder anderen Geräten kann anhand der Typen- und Fabrikationsnummer vom Hersteller oder vom Fachhandel festgestellt werden ob ein Gerät Asbest enthält.

Die Identifikation von Asbest sollte nicht durch Laien erfolgen. Hierfür gibt es gute Gründe:

  • Von der richtigen Entscheidung, ob es sich um Asbest handelt oder nicht, hängt zum Beispiel die eigene Gesundheit oder auch die weiterer Personen ab. Nicht zuletzt ob das Material kostenintensiv- oder als Restmüll entsorgt wird.
  • Bereits beim einfachen Umgang mit Asbesthaltigen Produkten, hierzu zählt auch die Probenahme, kann es zur Freisetzung von Asbestfasern kommen. Ohne entsprechende Vorsorge werden alle Beteiligte gefährdet.
  • Entsprechende Erfahrung im Erkennen von Asbest reduziert den Aufwand für kostenintensive Laborarbeiten. Letztendlich geben diese aber 100% Aufschluss.

Welche Materialen sind typischerweise aus Asbest
Sehr oft die nachfolgenden Artikel und Materialien vor 1985 – 1990

  • Eternitplatten, Asbestzementplatten,
  • Spachtelmassen im Fußboden- und Wandbereich
  • alte Brems- und Kupplungsbeläge,
  • alte Rohre aus dem Hoch- und Tiefbau,
  • asbesthaltige Fassadenverkleidungen wie Glasal und Dachplatten,
  • Asbestzementkübel, Pflanzengefäße,
  • bestimmte Dämmstoffe, Fugenkitte wie Morinol
  • Fußbodenbeläge wie Flexplatten und CV Beläge
  • Schwarze Fußbodenkleber und verschiedene Spachtelmassen
  • alte Feuerlöschdecken und historische Feuerschutzkleidung
  • Dichtschnüre- und Bänder,
  • Promasbestplatten (Dämmfilzplatten)
  • Asbestpappen und Papiere,
  • Spritzasbest aus der Gebäude- und Anlagensanierung,
  • Elektrospeicherheizung
  • Brandschutzklappen
  • alte Brandschutztüren und Tore
  • Heizkessel, Rohrflansche und Ventile.

Was muss beim Umgang mit Asbest beachtet werden?
Beim Sanieren und entfernen sowie bei der Entsorgung von Asbest dürfen keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch frei werdende Asbestfasern entstehen. Aus diesem Grund gibt es strenge Vorschriften, die beim Umgang mit Asbest beachtet werden müssen.
Wenn mit Asbest gearbeitet wird, soll dies durch autorisierte Fachbetriebe mit der Sachkunde gemäß der TRGS 519 geschehen.
Generell dürfen laut TRGS 519 im gewerblichen- wie auch im privaten Bereich Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien nur von jemanden durchgeführt werden der die nötige Sachkunde besitzt.
Werden Arbeiten an Asbestzement durch Privatpersonen durchgeführt sind ebenfalls die Vorschriften der TRGS 519 zu beachten.

Bei arbeiten mit Asbestfasern muss darauf geachtet werden, dass das Freisetzen von Asbestfasern unterbunden wird, dies bedeutet:

  • Dachflächen und Fassaden dürfen nicht mit Hochdruckreiniger oder Drahtbürsten, sondern nur mit Wasser und Schwämmen gereinigt werden.
  • Um keine Fasern freizusetzen, dürfen Asbestprodukte weder geschnitten, gebohrt, geschliffen oder gebrochen werden.
  • Entfernte Asbestzementprodukte dürfen nicht verkauft oder wiederverwendet werden.

Ist eine private Sanierung von Asbest sinnvoll oder erlaubt
Nein, denn der unerlaubte Umgang mit Asbest ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird als strafbare Handlung geahndet.
Auch dürfen beschädigte Asbestprodukte nicht beschichtet werden. Dazu gehören neben streichen auch das Belegen mit Teppich
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten betreffen auch andere als den Arbeiter selbst

  • Die freigesetzten Fasern werden auch durch umstehende Kollegen, Mitarbeiter und Passanten eingeatmet.
  • Auch setzen sich die Fasern in der Umgebung als Staub auf Wänden, Decken, Böden, Möbel, Werkzeug, Kleidung, Haare, ab. Dadurch könne sie wieder aufgewirbelt und lange Zeit später noch immer eingeatmet werden.