Welche Sachverständigen Ausbildung gibt es?

Es gibt verschiedene Namen für Sachverständige. Diese treten mit unterschiedlichen Bezeichnungen am Markt auf:


Der öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige (öbv)

ist wie vom Gesetzgeber gefordert, auf seine persönliche und besondere fachliche Eignung zur Gutachtenerstellung ausgebildet und geprüft worden. Nach der öffentlichen Bestellung ist er verpflichtet für Privatpersonen sowie für Gerichte angeforderte Gutachten zu erstellen. Auch ist die Weiterbildung vorgeschrieben. So muss ein öbv Sachverständiger pro Jahr circa 4 Tage Fortbildungen nachweisen. Die Bezeichnung öbv. Sachverständiger ist geschützt und darf nur von diesen verwendet werden. Wer sich zu Unrecht so bezeichnet, macht sich nach § 132a StGB wegen Amtsanmaßung strafbar.


Ohne nachgewiesene Qualifikationen sind im Wettbewerb noch

  • freie Sachverständige,
  • Gutachter,
  • Experte oder Sachkundiger

zu finden. Dabei muss sich der Auftraggeber selber ein Bild von deren Qualifikationen machen.


Amtliche und amtlich anerkannte Sachverständige nehmen hoheitliche Aufgaben wie z.B. die Kfz Regelüberwachung  (TÜV, GÜK) wahr.

Anerkannte Sachverständige von privaten Organisationen können von privaten Organisationen wie Automobilclubs, Verbrauchervereinigungen oder gemeinnützige Institutionen gestellt werden. Deren Qualifikationen werden nur von der eigenen Organisation überwacht.


Zertifizierte Sachverständige haben sich auf EU Ebene nach einer anerkannten Normenreihe (DIN/ISO/IEC ) auf privatrechtlicher Basis durchgesetzt, da eine öffentliche Bestellung nur in Deutschland bekannt ist.