Privatgutachten


Ein  außergerichtliches Gutachten, das von Privatpersonen angefordert wird, ist als Parteien- oder Privatgutachten bekannt.

Da ein Rechtsanwalt sich in der Regel  in handwerklichen Fragen nicht soweit auskennt oder die nötige Sachkunde hat, benötigt er üblicherweise ein Privatgutachten um die Fakten zu erhalten und seinem Mandanten die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens aufzeigen zu können.

Die Informationen können direkt durch den Auftraggeber übermittelt oder durch den Sachverständigen angefragt werden.

Auch sind viele Informationen durch das persönliche Gespräch zu erfahren.

Ein Vorteil des Privatgutachtens ist, sofern alle Parteien beteiligt sind, dass es zu einem außergerichtlichen Vergleich kommen kann. Dabei kann die Lösung des Streits durch einbeziehen der Gegenpartei oder beteiligter Fachleute herbeigeführt werden.

Auch sind die Kosten meist geringer, als bei einem Gerichtsgutachten,