Selbständiges Beweisverfahren
Durch das selbständige Beweisverfahren das 1990 an die Stelle des Beweissicherungsverfahren getreten ist, sollen die Gerichte entlastet werden. Es lässt noch zusätzlich die Begutachtung durch einen Sachverständigen zu.
Der Antrag auf Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens ist bei Gericht schriftlich einzureichen.
Der Sachverständige wird vom Gericht bestellt. Damit ist ausgeschlossen, dass der Antragsteller Einfluss auf die Beweisaufnahme nehmen kann.
Ziel ist es, die Bereitschaft der Parteien zu fördern und den Konflikt nach einer mündlichen Erörterung gütlich beizulegen.